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Batterieverordnung

Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien

 

Unsere Rücknahmepflicht als Händler:
Wir sind als Händler gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden (auch wenn Sie nur Teil eines Artikels waren), unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.

Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher:
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden.

Bitte senden Sie dazu die in unserem Shop erworbenen Akkus und Batterien ausreichend frankiert zusammen mit einer Kopie unserer Rechnung sowie einem kurzen Hinweis ("Batterieentsorgung") an:

Der Schraubenladen
Max-Planck-Straße 39

D-78052 Villingen-Schwenningen

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel.

Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes — dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll
Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu.


Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.

 

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